HANSUELI STETTLER

Motorradfahrerin schwer verletzt

Lenkend: Mann, 63
Fahrzeug: Personenwagen
Tageszeit: 17:15 Uhr
Wetter: trocken
Situation: Hauptstrasse innerorts
Strahlung:

3 Sender vom vertieften Sportplatz rechts, FZ hat fast die Höhe des Hauptstrahls, wenn man den üblichen downtilt von -3° einbezieht

Unfallbeschrieb: Autofahrer kollidiert mit entgegenfahrender Motorradfahrerin
Personenschaden: 1 junge Frau sehr schwer verletzt
offizielle Ursache "geriet er aus noch ungeklärten Gründen über die Fahrbahnmitte"

Unfallbericht

Ein Automobilist, der am Donnerstag auf der Seonerstrasse in Richtung Lenzburg fuhr, kollidierte mit einer entgegenkommenden Motorradfahrerin, die in der Folge stürzte und sich dabei schwere Verletzungen zuzog. Die Unfallstelle musste für mehrere Stunden gesperrt werden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete zur Klärung des Unfallhergangs eine Untersuchung.

Ein 63-jähriger Schweizer fuhr gestern Donnerstag, 10. September 2015, 17.15 Uhr mit seinem Mercedes in Lenzburg auf der Seonerstrasse stadteinwärts. Auf einer geraden Strecke, Höhe Schwimmbad, geriet er aus noch ungeklärten Gründen über die Fahrbahnmitte und kollidierte mit einer Richtung Seon fahrenden Motorradlenkerin. Diese kam zu Fall und zog sich dabei schwere Verletzungen zu.

Rasch leisteten Drittpersonen Erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte. Umgehend rückten Kantons- und Regionalpolizei sowie die Ambulanzbesatzung vor Ort aus. Zusätzlich wurde zum Abtransport der verletzten 17-jährigen Rollerfahrerin der TCS-Rettungshelikopter aufgeboten. Der Autofahrer blieb beim Unfall unverletzt.

Die Unfallstelle wurde zur Durchführung der Tatbestandsaufnahme komplett gesperrt. Die Feuerwehr richtete eine Umleitung ein.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete zur Klärung des Unfallhergangs eine Strafuntersuchung. Die Unfallgruppe der Kantonspolizei rückte zur Spurensicherung am Unfallort aus.

Die Kantonspolizei nahm dem Mercedes-Fahrer, einem Schweizer aus dem Bezirk Kulm, den Führerausweis vorläufig ab.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die Beschlagnahmung des Unfallfahrzeuges an und verfügte bei den Unfallbeteiligten die Abnahme einer Blut-/Urinprobe.

Die betroffene Strecke zwischen Seon und Lenzburg konnte um zirka 22.45 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Fahrdynamisch gesehen ist diese „gerade Strecke“ eine Verlängerung der leichten Linkskurve, die mit Beginn der südlichen Parkplatzeinfahrt einsetzt.
Es fehlt offensichtlich eine Korrektur dieser Kurve durch den Lenker.

(Quelle: )

Bild: Zeitung:
unfallbild2
Der Sachschaden an den Fahrzeugen beträgt mehrere zehntausend Franken. 
unfallbild

(Quelle: Kapo BE, Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland)

Situation

Luftbild Seoner Strasse (Google Earth):
luftbild

Unfallstelle mit Google Streetview erfass. Gelb: Standort der Mobilfunkantennen auf Beleuchtungsmasten
streetview

Fahrdynamisch gesehen ist diese „gerade Strecke“ eine Verlängerung der leichten Linkskurve, die mit Beginn der südlichen Parkplatzeinfahrt einsetzt.
Es fehlt offensichtlich eine Korrektur dieser Kurve durch den Lenker. Der Fahrer war gemäss Berichten eher ermüdet, da im Endspurt seines Wahlkampfs. Die dashcam zeigte auf, dass sein Assistenzsystem ihn vorher mehrmals gewarnt hatte, weil er die Linien überfahren hatte. Die fatale tiefe Müdigkeit, aus der ihn sein elektronische Wächter nicht mehr wecken konnte, ereignete sich auf der Höhe der Sportplatz-Antennen.

Strecke vor dem Unfall:

streetview2

Die wirksamen Sender in der Reihenfolge ihrer Beeinflussung:

Sender 1.:
bakom karte

2.:
bakom karte2

bodenprofil2

Das Bodenprofil zeigt auf, dass die Sender in Strassenhöhe jeweils die Mitte ihres Abstrahlkegels aufweisen. Links im Profil ist der Senderfusspunkt, rechts das Ende der Mess-Strecke.
Links kommt demzufolge die Masthöhe von ca. 18m dazu: Ausbreitung des Signals ohne Hindernisse, die Signal-Dämpfung durch die Vegetation (Blätter) demzufolge sehr gering.

3.:
bakom karte3

bodenprofil1

streetview3

 

Unfallbericht aus der Aargauer Zeitung

Kamera aus Müllers Auto könnte Unfall aufklären

Nach der Kollision mit einer Rollerfahrerin hat die Staatsanwaltschaft Philipp Müllers Handy beschlagnahmt. Eine Dashcam könnte zudem neue Hinweise geben.

FDP-Präsident Philipp Müller ist am Donnerstagabend mit seinem Auto aus noch ungeklärten Gründen in Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn geraten. Die Aargauer Staatsanwaltschaft wertet nach dem Unfall von Philipp Müller vom vergangenen Donnerstag sein Handy aus. Das berichtet der «Blick». Dieser Vorgang sei nichts Ungewöhnliches bei einer unklaren Unfallursache. Die Daten werden Aufschluss darüber geben, ob der FDP-Präsident während der Fahrt am Telefonieren war oder durch sonstige Manipulationen daran abgelenkt war. Er selbst hielt in seiner Mitteilung fest, dass er «nicht telefoniert oder am Handy manipuliert» habe.

Zudem berichtet die «Aargauer Zeitung», dass im Mercedes von Müller eine Dashcam – eine fixe Kamera auf dem Armaturenbrett – installiert war. Sie dürfte den Unfall aufgezeichnet haben. Gegenüber der Zeitung bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft die Existenz der Kamera nicht. Sie sagte aber, man ziehe alles bei, «was zur Klärung des Unfalls beiträgt».

Aufnahmen von Dashcams rechtlich umstritten

Martin Killias, Strafrechtsprofessor an der Universität St. Gallen, sagte auf Anfrage der «Aargauer Zeitung», Beweismittel, die nicht auf illegale Weise entstanden seien, seien zulässig. Solange keine Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen seien, dürfte das Video genutzt werden. «Zweifellos sind die Aufnahmen für die Klärung der Unfallursache relevant», so Killias.
In der Schweiz ist die Installation von Dashcams nach wie vor umstritten. Die Kameras filmen permanent die Strasse, Autos und Passanten ohne deren Einverständnis. Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür verletzen sie deshalb das Persönlichkeitsrecht der Aufgenommenen. Der Ständerat hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen, der einen Bericht über die Risiken von Dashcams, Drohnen-, Handy- und anderen Kameras fordert. Im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes nimmt sich nun der Bundesrat des Themas an.

Auto war nicht getunt

«Le Matin» hatte berichtet, Philipp Müller habe seinen Mercedes getunt, sodass er über 600 PS habe. Dies dementierte der FDP-Präsident gegenüber der «Aargauer Zeitung». Auch sein Garagist teilte mit, dass Müller den Wagen unverändert «ab Werk» gekauft habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

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