HANSUELI STETTLER

Wir erleben heute ein dèjà-vu in der Diskussion um öffentliche Anliegen

thumb einfahrt uniongarage 1Und es ist erneut eine verkehrte Welt: private Investoren spielen sich als die wahren Umweltschützer auf und wollen mit ihren Methoden unser Stadtzentrum vor Verslumung retten. Stellen ernsthaft in Aussicht, dass alles sogar noch besser werde….

Hey: ein Baum lebt, ist eine wahre Kostbarkeit, steht im Austausch mit der Natur, mit uns, mit allen, die es wahrnehmen können.  
Die 6 Platanen, die Dr. jur. Elmar M. Jud am Oberen Graben nun fällen will, stehen bei ihm mit ein paar Tausend im Aufwand, die Neubepflanzung mit stress- und salzresistenen Büschen ebenfalls.

Diese Platanen aber werden seit über 60 Jahren von den Stadtgärtnern mit grossem Aufwand gepflegt. Sie sind dadurch eigentliche Merkzeichen und Markenzeichen geworden. Nicht mehr wegzudenken.  Ein erwachsener Stadtbaum wie die heute grassierenden schlanken Stieleichen steht mit einem Wert von bis zu 15'000.- in den Büchern, was jeder weiss, der einen davon mit dem Auto umfährt.

Gemessen am bisherigen Aufwand an unseren Platanen ist aber die Summe, die am Oberen Graben auf dem Spiel steht,  wesentlich höher, da jedes 2. Jahr eine Zeit von 2 Manntagen in die Formung jeder Krone investiert wird; im Verlauf der 60 Jahre kostet uns jedes dieser Gesamtkunstwerke mithin zusätzlich 60'000 Franken. Am Oberen Graben allein steht darum ein öffentliches Interesse - in Form ausgegebener Gelder - im Umfang von gegen einer halben Million auf dem Spiel.

Stadtgrün und schafft Heimat, Wohlbefinden – und schützt bekanntermassen vor Vandalismus.  Bäume mit diesem Stammumfang und dieser Grösse wird es mit den heutigen Pflanzmethoden nie mehr geben. Die halbe Million haben wir darum gut investiert.
Die wirtschaftliche Existenz von Gastronomiebetrieben wie dem News, dem Seeger, dem Kränzlin, dem Union stehen nun bei einer Fällung garantiert auf dem Spiel – sowohl durch die Immissionen der Bauarbeiten, der Verkehrssteigerung, dem aktuellen Fehlen der Bäume und dem Blick auf eine Grossbaustelle und den späteren Garagenschlund.

Natürliche Vegetation per se vermag Stress zu mindern.
Die visuelle Stimulation weckt die Sinne am schnellsten. Das Zusammenspiel von Formen und Farben beeinflussen auch unser Denken und Handeln positiv.

Eine kleine, bescheidene St.Galler Rambla statt einer Garageneinfahrt?

Unser Signal ist klar:

  • Bäume sind keine Wegwerfartikel!
  • Bäume sind öffentliche Wertanlagen!

Umweltanliegen bleiben Lippenbekenntnisse

2005 an der Aalborg Konferenz hat sich der Stadtrat zur Nachhaltigkeit verpflichtet. Wir sehen kein Indiz, dass dem auch in irgend einer Form nachgelebt würde:

Die Garage wird auch im verkleinerten Umfang noch 3-4000 Lastwagenfahrten auslösen. Die Deponie füllen. Lärm verursachen. Die Nachbarhäuser schädigen:  allen Hausbesitzern im grösseren Perimeter sei jetzt schon empfohlen, präventiv ein sauberes Rissprotokoll zu erstellen, damit sie nicht in Beweisnotstand geraten wie beim Bau der Fachhochschule:  als baulicher Kollateralschaden wird nämlich erneut der Spiegel des Grundwassers unter dem Schibenertor und dem Bahnhofsareal absinken. Mit den bekannten und sehr weitreichenden Folgen an der Bausubstanz und der Vegetation.

Haus Taubenstrasse 8, im Eigentum der Stadt: Gravierende Schäden durch den Aushub der FHS (-16 m): ein 20 mm-Riss durch die Nordfassade...Neu renovierte Jugenstilhäuser an der Rosenbergstrasse: gross Risse und Senkungen - die ganze Rosenbergstrasse hatte sich während der mehrjährigen Bauzeit um bis zu 15 cm Richtung Tiefgarage abgesenkt.

Die Bewilligung müsste jedenfalls, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, auch an den umweltrechtlichen Nachweisen scheitern: für Bauten im Grundwasserbereich ist ein Umström-Nachweis gemäss AFU 173v5 notwendig. Für den Marktplatz-Baumbestand wäre ein Entzug des Grundwassers aus der Überström-Kante am Schibenertor nämlich tödlich, wie sich im Bausommer der Tiefgarage FHS an der verdorrten Platane beim Marktplatz gezeigt hat  (sie hatte als einzige das Pech, einen eigenen "Entwässerungskanal" in Form der eingesandeten Brunnenleitungen an den Wurzeln zu haben)

AFU 173v5 bedeutet: Je nach Vorhaben sind dabei in einem hydrogeologischen Bericht insbesondere folgende Fragen zu klären:

  • Lage des Grundwasserspiegels (mittlerer und höchstmöglicher)
  • Lage des Baukörpers bezüglich des Grundwasserspiegels sowie Beurteilung allfälliger Wasserhaltungsmassnahmen
    (z.B. vorübergehende Absenkung des Grundwasserspiegels)
  • Art der Baugrubenumschliessung sowie der Fundation
  • Umströmnachweis für notwendige Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV)
  • Abklärung der Versickerungsmöglichkeit (u.a. anhand des Zustandsberichts Versickerung des Generellen Entwässerungs -
    plans [GEP]) und gegebenenfalls Festlegung der geeigneten Anlage (Art. 7 Abs. 2 GSchG)
  • Abklärungen über Belastungen des Untergrundes mit Schadstoffen, falls das Grundstück im Verdachtsflächenkataster oder im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist. Auskunft erteilt die Sektion Abfallanlagen im AFU.

Diese Abklärungen fehlten bei der Projekteingabe "Union+" vollständig.


Hansueli Stettler
Bauökologe

parkgarage einfahrt

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