Sunrise plante in Wil, neben dem Primar-Schulhaus Lindenhof einen weiteren Sender zu errichten - Schulkinder sind ein interessanter Markt.
Die Einsprache von Anwohnern dagegen war erst der zweiten Instanz, vor dem Kanton erfolgreich: Sunrise zog das Gesuch letzten Herbst zurück.
Tausende Antennengesuche jedes Jahr, die zu tausenden Einsprachen vor Gerichten führen - leider nicht immer erfolgreich. In diesem Fall wäre es interessant gewesen, den Fall bis vor Bundesgericht zu bestreiten, weil es einerseits um den Schutz unserer Kinder geht und andererseits mit neuen Forschungsarbeiten zu den gesundheitlichen Folgen argumentiert wurde.
Diesem Stresstest wollte sich Sunrise - nach reiflicher Überlegung nicht aussetzen.
Einschreiben
Baudepartement des Kantons SG
Rechtsabteilung
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen
St. Gallen, 2.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren
Gegen den Entscheid der Baukommission der Stadt Wil vom 21.9.15, zugestellt am 26.9.15, in Sachen
Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück 17, Parz. Nr. 2177W
begründen wir unsere am 7.10.2015 zusammen mit dem Entscheid der Baukommision Wil vorsorglich eingereichte Einsprache innert der gewährten Frist wie folgt:
Antrag:
Die erteilte Bewilligung sei zu widerrufen, das Gesuch vollumfänglich abzulehnen.
Die den Einsprechenden entstandenen Kosten seien zu entschädigen.
Begründung:
Der Bewilligung einer Sendeantenne im Quartier Lindenwies kann – wie in unserer Einsprache an die Gemeinde Wil vom 24.7.2015 dargelegt und deren Begründungen hiermit ausdrücklich und vollumfänglich aufrechterhalten werden, aus den untenstehend folgend weiteren Gründen nicht bewilligt werden:
- 1.Qualitätssicherungssystem ist nicht transparent
Das „Qualitätssicherungssystem“ der Betreiber gewährleistet die angebliche und dauerhaft sichergestellte Kontrolle der Sendeleistungen und Sendeparameter nicht. Der Antrag auf detaillierte Überprüfung dieses Sachverhalts in der für dieses Gebiet zuständigen Behörde des Kantons wird aufrechterhalten. Wir fordern zudem eine von unabhängiger Seite erstellte Dokumentation einer repräsentativen Anzahl Sender im Langzeitbetrieb ein, damit der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen von Huawei/Sunrise und der Stadt Wil überprüft werden kann. (Anhang Abschnitt 7)
- 2. Das Gesuch wurde mangelhaft vorbereitet
Dem Gesuch wurde ein falsches Antennendiagramm beigefügt. Ebenso mangelhaft wurde die Visierung des Projektes auf dem Dach neben dem Schulhaus ausgeführt. So ist eine Unterscheidung des Visiers von einem gewöhnlichen Fernsehantennenmast oder einer Fahnenstange für Laien nicht möglich.
Mit dieser Art Visier, ohne die allgemein übliche rote Absetzung und Angabe von Winkeln (Richtungen) wie sie bei Bauprojekten allgemein üblich ist, ist wohl bezüglich der Erkennbarkeit für eine breite Öffentlichkeit ein baurechtlicher Tiefpunkt erreicht. Dies allein schon würde eine Ablehnung des Gesuchs wegen versuchter Täuschung begründen. Erschwerend und kommt die Auflage in der Zeit der Sommerferien hinzu, wodurch die Betreiber sicherstellen wollten, dass auch die Schulvorsteher und ein erweiterter Kreis von Eltern keine eigene Kenntnis des Baugesuchs haben konnten. Die Schulgemeinde als Eigentümerin hat sich, was aus den bisherigen Akten hervorgeht, offensichtlich nicht zum beabsichtigen Bau geäussert oder äussern könne. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes (Anhang 12) hätte sie sich aber unbedingt mit ihren Schulvorstehern ins Einvernehmen setzen müssen.
- 3. Medizinischer Stand des Wissens
Die Betreiber und mit ihnen die Gemeinde Wil beschreiben die medizinischen Auswirkungen der Funktechnologie auf Mensch und Flora und Fauna nur unzureichend und nicht dem Stand des Wissens entsprechend. Insbesondere der Aussage der Gesuchstellerin, die nicht-thermischen Effekte seien noch nicht wissenschaftlich bewiesen, muss vehement widersprochen werden. So wurden in unserer Einsprache unter G) verschiedene Untersuchungen angeführt, die solche Auswirkungen belegen.
Speziell bei Kindern ist erwiesen, dass gepulste Strahlung stark korreliert ist mit Aufmerksamkeitsdefiziten, Verhaltensstörungen, Schlafmangel.
Hecht et al. weisen nach, dass Mobilfunkstrahlung und ionisierende Strahlung zwar nicht die gleichen Wirkungsmechanismen, hingegen die selben Wirkungen haben.
Der Argumentation von Huawei/Sunrise (s.14), dem besonderen Schutz von Kindern und Schwangeren sei genügend Rechnung getragen, kann nicht gefolgt werden.
Es ist muss an dieser Stelle auch festgehalten werden, dass die auf S. 14/15 von Sunrise/Huawei zu gesundheitlichen Bedenken zitierten Entscheide der Schweizer Behörden auf dem Stand von 2009, entsprechend einem Wissenstand von 2005, sind.
In der Zwischenzeit sind zahlreiche Untersuchungen und Querschnittsstudien zum Befund gekommen, dass gepulste Strahlung aus den verschiedenen Quellen (Sendemasten, w-lan, Mobiltelefon, Schnurlos-Telefone, Baby-Phone usw.) bedenkliche Einflüsse bereits weit unter den bestehenden Grenzwerten zur Folge hat.
Eine davon ist der Bioinitiative-Report, 2012 (A Rationale For a Biologically-Based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields) verfasst von einer internationalen Arbeitsgruppe von Fachspezialisten.
Der Report kommt - auf 610 Seiten – zu folgendem Schluss:
(Der eindeutige Konsens der Mitglieder der BioInitiative Arbeitsgruppe ist, dass die bestehenden öffentlichen Sicherheits-Grenzwerte für Hochfrequente und Niederfrequente Felder ungenügend sind).
(Es können keine positiven, sicheren Aussagen bezüglich chronischer Exposition gegen-über niedrig dosierten Niveaus von Niederfrequenten und Funkstrahlung gemacht werden. Die vorgeschlagenen (neuen, viel tieferen) Limiten mögen nicht vollumfänglich schützen, aber strengere Standards sind zurzeit nicht realistisch. Auch ein kleines vergrössertes Risiko für Krebs und neurodegenerative Krankheiten hat ein enormes öffentliches Gesundheitsrisiko zur Folge. Heute sind gesetzgeberische Anstrengungen für Niederfrequente Felder und präventive Anstrengungen für Hochfrequente Felder berechtigt, um die Exposition (der Bevölkerung) zu reduzieren und die Öffentlichkeit über die Gefahren zunehmender Risiken zu informieren: bei welchen Niveaus chronischer Aussetzung solche Risiken vorhanden sind und welche Massnahmen zur Verminderung solcher Risiken ergriffen werden können.
(Es scheint, als ob mehr die Information, die durch elektromagnetische Strahlung vermittelt wird, als der erwärmende Effekt biologische Veränderungen hervorruft – einige dieser biologischen Veränderungen könnten zum Verlust der Gesundheit, zu Krankheiten bis hin zum Tod führen.)Es ist denkbar, dass es gar keine untere Grenze gibt, bei welcher die Exposition (durch Strahlung) keinen Effekt auf uns hat. Bis wir wissen, ob es eine solche tiefere Limite gibt, bei der keine Bioeffekte und schädigenden Gesundheitseinwirkungen entstehen, ist es aus Sicht der öffentlichen Gesundheit unklug, neue Technologien einzuführen, die zur Vergrösserung der Exposition von elektromagnetischen und hochfrequenten Feldern beitragen – speziell wenn sie nicht freiwillig eingegangen wird.
(Anhang: Quelle der Publikation des BioiniativeReport)
Zu den beschriebenen schädigenden Wirkungen auf Menschen und Tiere kommen auch solche bei Pflanzen vor:
Eine Sunrise-Antenne an der Oberen Bahnhofstrasse in Wil führt in ihrem Abstrahlbereich zu gut erkennbaren lokal begrenzten Schädigungen der Baumkronen (verkümmertes Wachstum, Braunfäule) der dort wachsenden Platanen.
Schadensbild an den Platanen im Strassenraum vor der Oberen Bahnhofstrasse 53 in Wil, der Sender befindet sich auf dem Hausdach rechts.
Die Hauptstrahlrichtung ist aufgrund der Verkleidung nicht unmittelbar zu erkennen; aufgrund einer am 29.10.15 durchgeführten Messung zielt mindestens ein Strahl auf die Obere Bahnhofstrasse, in einem Winkel von ca. 260 -270 Grad. Die Schädigung kann durch Nebenkeulen entstehen; sie erfolgt schräg und nahezu linear, und erkennbar ausschliesslich im oberen Kronenbereich.
Weiter unten sind keine vergleichbaren Schädigungen zu erkennen. Es ist kein Schädling oder ein Wirkmechanismus bekannt, der gleichermassen eindeutige und klar begrenzte Effekte bewirkt, wie die – im vorliegenden Fall an einer Dachkante gebeugte – Funkstrahlung der sich in 15 m Entfernung befindlichen Antennenanlage.
Es bestehen zurzeit genügend ernstzunehmende Hinweise für die Schädlichkeit gepulster Strahlung. Der Grundsatz der Beweisumkehr kommt hier somit zur Geltung.
Die Funktechnologien sind folglich – bis zum Beweis der Unschädlichkeitkeit - nicht mehr weiter auszubauen. (BV, Art. 74 Abs.2 Satz 1)
Die Platanen-Allee mit den beiden geschädigten Bäumen befindet sich unmittelbar links unterhalb der grünen Markierung.
- 4. Kenntnisstand bezüglich der gesundheitlichen Bedrohung in der „allgemeinen Bevölkerung“ ist besser als angenommen.
Die Bevölkerung ist vergleichsweise gut informiert über Probleme, was durch die zahlreichen und regelmässigen Einsprachen, die unter grossen finanziellen Aufwendungen eingereicht werden, hinreichend qualifiziert ist. Dieser Sachverhalt ist umso schwerwiegender, weil die Berichterstattung über gesundheitliche Folgen in den Medien im Vergleich mit den berichteten Vorteilen und Fortschritten, die durch Funktechnologien erzielt würden, faktisch inexistent ist. Der Bund erhebt im Rahmen der Volkszählung 2011 die - im Anhang dokumentierten Einstellungen – dass Frauen zu 62 % diese Technologie als potentiell gesundheitsgefährdend einstufen. Ebenso frappant ist, dass sich in Städten, wo sich ein dichteres Netz von Funkanlagen befindet, die gesundheitlichen Bedenken von Männern und Frauen gegenüber dieser Technologie etwa gleich kritisch gesehen werden. Diese Einstellung beruht nicht auf Vorurteilen und Unwissenheit, sondern auf einer eigenen Anschauung und Wahrnehmung des störenden Effekts von Funktechnologien. Bekannte Beispiele sind Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen, Schwindel, Krebs, Fruchtbarkeits-störungen, Burnout. Wir verweisen hier erneut auf unsere Einsprache, die unter G 1-3 aufgeführten Begründungen.
Die erfolgte Einstufungen durch die Beratungsgruppe des Bundes (Berenis) zur Frage der Öffnung der Blut-Hirn-Schranke durch gepulste Strahlung, sowie die Untersuchung des BVET/ETHZ an Kühen durch Prof. Dr. M. Hässig, der ebenfalls überwiegend das Vorkommen von Stressmarkern belegte. Oxidativer Stress ist ein Co-Faktor für die meisten der erwähnten Krankheitsbilder.
Das BAG hat in seiner Schrift 2012 auf die Zunahme dieser das Wohlbefinden breitester Kreise (25% der Bevölkerung) beeinträchtigenden Schlafstörungen hingewiesen.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=4822
- 5. Errichtung einer Funkanlage hat störende Auswirkungen auf Wohnzone.
Unter Berücksichtigung der unter 3) und 4) beschriebenen Sachverhalte ist die Installation einer Mobilfunkantenne in einem Wohngebiet folglich ebenso als störendes Gewerbe einzustufen wie ein auf klassische Weise Staub oder Lärm verursachender Gewerbebetrieb. Dies umso mehr, als der Betrieb der Sendeanlagen kontinuierlich und rund um die Uhr aufrechterhalten wird, auch wenn sie nicht beansprucht werden. (Anhang 7)
Die Baubehörde der Stadt Wil hätte aufgrund einer Abwägung der Sachverhalte unter 3) – 5) und gestützt auf Baugesetz (gesunde Wohnverhältnisse) und Zonenplan (gewerblicher, finanziell motivierter Zusatznutzen über der Höhe des Dachfirsts) somit keine Bewilligung erteilen dürfen.
Wir bestreiten ausdrücklich, dass sich die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Hauses nicht an die im Zonenplan festgelegten Geschosszahlen, Ausnützungszahlen und Firsthöhen halten soll. Wir bestreiten ebenfalls, dass sich die geplante Anlage in jeder Hinsicht den Zonenvorschriften entspreche. Das vorgesehene Standortgebäude besteht in dieser Form seit den 60er Jahren. Die geplante technische Installation steht bekanntlich in keinem engen Zusammenhang mit der Nutzung durch die Mieter des Gebäudes und dient ihnen nicht mittelbar. Aufgrund der hohen Mietzinszahlungen lässt sich der überwiegend gewerbliche Charakter der beabsichtigten Baute belegen, es handelt sich hier eindeutig nicht um einen altruistischen Dienst an der Allgemeinheit. Das Gegenteil wäre zu beweisen.
Hingegen resultiert aus dem dauernden Betrieb der geplanten Antenne eine dauerhafte und bleibende Störung für die im vergleichsweise weiten Umkreis befindlichen Gebäude. Einwirkungen müssen nicht zwingend sichtbar, spürbar oder hörbar sein, auch Strahlungen sind erfasst (USG 841 Art. 7) und sie müssen in ihrer Gesamtheit nach ihrem Zusammenwirken beurteilt werden. (USG 841.1 Art. 8) Die Folgen der Strahlung in ihrer gesamthaften Wirkung auf Mensch und Tier wurde obenstehend 3) hinreichend belegt.
In Wil sind bekanntlich mehrere Sendeanlagen in grosser Höhe an Silos und Türmen montiert, wo sie den geltenden gesetzlichen Vorgaben und dem Schutz der Umwelt allenfalls weit besser entsprechen.
- 6. Wertverlust
Ein Wertverlust der umgebenden Liegenschaften kommt nicht allein aufgrund des ästhetischen Empfindens der allgemeinen Bevölkerung zustande, sondern hat eine in der biologischen Qualität der Umgebung begründete Ursache. (Anhang, 6).
Martin Keller, Immobilienschätzer SIV, schreibt in der Zeitschrift des Schweizer Immobilienschätzer-Verband SIV (Nr. 44, 9/2015), es würde „bei der Lageerfassung eines Objektes eine Hochspannungsleitung oder eine Handyantennenanlage in der Nähe auch mit einem Lageklassen-Minderwert für möglichen Elektrosmog berücksichtigt“. In der Schweiz werden Liegenschaften überwiegend durch Makler verkauft, weshalb eine solche Negativwertung durch die Branche für den hier zur Diskussion stehenden Sachverhalt wesentlich ist. Folglich ist diese systematische Wertverminderung für Grundstückseigner belegt und insofern auch ein Eingeständnis, dass Käufer sich der Gefahren der erwähnten technischen Installationen im Sinne einer dauernden, anhaltenden und übermässig negativen Immission auf das Objekt bewusst sind. So ist zum Beispiel der Ausbau oder Einbezug eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken, welcher häufig und anerkannter Weise im Sinne einer räumlichen Verdichtung vorgenommen wird, beim Vorhandensein einer Sendeanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorneherein ein unmögliches Unterfangen, weil das Vermietungsrisiko mit zunehmender Höhe – aufgrund der graduell von Geschoss zu Geschoss um mindestens 10 % zunehmenden Leistungsflussdichte – zunehmend ansteigt. (Anhang 6)
Ebenso sind länger andauernde Massnahmen am Dach - wie sie periodische Renovationen nach sich ziehen – im Nahfeldbereich von Sendeanlagen für die betroffenen Handwerker riskanter und darum teurer.
Bild Umbauarbeiten an einem Dach)
Die einsprechenden Eigentümer der Liegenschaften an der Lindenhofstrasse erfahren dadurch eine aktuelle und zukünftige Wertminderung in noch unbestimmter Höhe.
Ein Verweis dieser Argumentation der Wertminderung bereits im Rahmen des erstinstanzlichen Entscheids auf den zivilrechtlichen Weg – gemäss der Argumentation von Huawei/Sunrise (S. 17 ) eventuell begründet durch 958.1 Art. 19 1 VRG, bedeutet eine unzulässige und voreingenommene Haltung der Behörde:
Die Baubewilligunskommission hat ebenfalls zu prüfen, ob durch eine bauliche Massnahme schützenswerte Güter Dritter betroffen werden.
Das Baureglement der Stadt Wil hat als Zielsetzung eine baulich qualitätsvolle Verdichtung an geeigneten Orten, (Art.2c) und gesunden Wohnraum (Art.2d). Ein Entscheid ohne kritische eigene Würdigung der vorerwähnten Argumente der vorstehend unter 5) und 6) erwähnten Argumente, die sich auf diese demokratisch legitimierte Gesetzesgrundlage berufen, ist zum Vorneherein zurückzuweisen.
- 7. Bedarf für weitere Anlage nicht nachgewiesen.
Eine Not in Bezug auf die Versorgung durch Funkdienste besteht in Will nicht, die Not-Wendigkeit der Anlage in dieser Wohnzone ist folglich nicht gegeben. Die Argumentation der für dieses Quartier zwingenden, notwendigen technischen Infrastrukturbaute entbehrt jeder Grundlage.
Mobilfunk sendet in jedem Fall weiter als die angegebenen kurzen Distanzen. In einem Gesuchsfall von Sunrise in Engelburg wurde von der einsprechenden Bevölkerung belegt, dass die Versorgung über eine in über 1 km Distanz befindliche Antenne (von Schoren, St.Gallen) hinreichend sei. Die Signalstärke reicht auch unter schlechteren Bedingungen weit über 1000 m aus. Ein um wenige hundert Meter entfernterer Senderstandort ist technisch ohne weiteres denkbar, reduziert aber die Strahlenbelastung im Wohnquartier um einen Faktor im Bereich nahe an der dritten Potenz zur Entfernung.
Ein wirklicher Versorgungs-Notstand wurde zudem bisher nicht belegt, die Gesuchstellerin ist gehalten, diesen eindeutig, z.B. mit schriftlicher Dokumentation von Kunden-Reklamationen, dem Nachweis einer kritischen Kundendichte oder-Frequenz, der ungenügenden Netzqualität oder einem Protokoll von aus Kapazitätsgründen abgebrochenen Geprächs-Verbindungen nachzuweisen.
Dass bestimmte Teile der Bevölkerung diese Technologie übermässig nutzt, bedeutet nicht, dass sich alle anderen ihren negativen Auswirkungen zu unterwerfen haben. Mobilfunkbetreiber, insbesondere Sunrise mit ihrem starken Antrieb zur Steigerung des Marktanteils, hat eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Förderung und Implementation der Mobilfunktechnologie bei Kindern. Die suggerierte zunehmende Datenmenge im Mobilfunk ist vor allem den Betreibern selbst und ihrem ständigen Bemühen verursacht, die Jungen mittels neuer attraktiver Angebote und Spielereien an sich zu binden.
Die vorgebrachte Konstruktion einer technischen Notwendigkeit lässt sich somit nicht begründen, folglich sind auch die angeführten Argumentationen zu den „technisch bedingten“ Mehrhöhen über First nicht in Erwägung zu ziehen.
- 8. Wachstum der Datenmengen gesteuert
Der Mobilfunk-Markt wächst offensichtlich nur noch im Jugendsegment, und dort werden die Ausbauforderungen vor allem durch den Ausbau der neuen Bild- und Filmdienste gestützt:
Aufstellung über die beanspruchten Datenvolumen nach Dienstarten
Auffällig: Nur Fotos und Filme führen zum Ausbau.
Aus dieser Strategie der Betreiber abgeleitet sind Standorte in der Nähe von Schularealen begehrte Treiber des künfigten Wachstums, während Altersheime nicht interessieren. Das geltende Bundesgesetz zum Fernmeldewesen (Art. 16 Umfang der Grundversorgung) deckt aber nur solche Dienste, soweit diese über Gesprächskanäle abgewickelt werden können. (Anhang). Der Ausbau, der über diesen Auftrag hinaus geht, wie er aktuell durch die zunehmend raschen und interaktiven Austausch von Filmen unter Jugendlichen gefordert wird, ist für die Telefonie überhaupt nicht zwingend und darum nicht generell durch das FMG gedeckt.
Der Bund ist gehalten, die ungebremste Zunahme der transportierten Daten unter den erwähnten begleitenden negativen Aspekten deutlich zu regulieren. (USG Art. 11 Abs.2)
- 9. Ausbau auf Vorrat
Die Gemeinde Wil erstellte auf Anfrage am 26.10.2015 den im Anhang befindlichen Auszug der Sender auf ihrem Gebiet (nur Stadtgebiet, vor Eingemeindung). Daraus geht hervor, dass mit dem am 10.9.2014 bewilligten, aber noch nicht realisierten Standort an der Hubstrasse 35 in Bahnhofsnähe Sunrise insgesamt über vier Standorte verfügt. Gemessen an den Marktanteilen (Swisscom: 55% - 5 Standorte, Sunrise: 27% - 3 (4) Standorte, Salt: 18% - 2 Standorte) ist Sunrise bereits heute vergleichsweise stark übervertreten.
Dass Sunrise die Bewilligung für den vierten Standort nicht ausgenützt hat, sondern die Bewilligung kürzlich um ein Jahr verlängerte, belegt den reinen Reservecharakter des hier bestrittenen Standorts. Es ist augenscheinlich, dass sich Sunrise von einem Standort neben einem Schulhaus künftig mehr Nutzen verspricht. Der Betreiber ist somit angehalten, die behaupteten Kapazitätsengpässe im betreffenden Quartier nachvollziehbar zu dokumentieren, ansonsten die Bewilligung unter Hinweis auf das gesundheitlich gewichtigere Vorsorgeprinzip (USG Art 1, Abs.2 ) zum Vorneherein abzulehnen wäre.
- 10. Hinreichende Erschliessung durch Fernmeldedienste
Wohnen bedeutet die Nutzung privater Räumlichkeiten für Wohnzwecke. In diesem Wohn-Quartier Wils ist keine Nutzung durch störende Betriebe und den wie oben dargelegten störenden Betrieb eines Senders notwendig und denkbar. Die Erschliessung via Festnetz für Daten bereits zu fast 100% vorhanden. Die Technischen Betriebe Wil planen den Ausbau für hohe und höchste Datenübertragungsraten via Glasfaser bis 2017 (Anhang, 11.2)
Abonnenten von Funkdiensten können - gerade bei Sunrise ohne Kosten erhältlich - eine eigene kleine in-door Anlage ab dem Festnetz installieren und so Mobilkommunikation im eigenen Wohnraum gewährleisten, wenn sie dieses Bedürfnis haben.
Falls die Versorgung des Schulhaus-Areals und der Sportplätze von der Schulgemeinde benötigt und beabsichtig ist – was wir hiermit bestreiten - könnten dort mit sehr bescheidenem Aufwand allenfalls Kleinst-Zellen mit Datenleitungen zum Glasfasernetz errichtet werden.
- 11. Kein Bedarfsnachweis
Neue Sender der geplanten Art stellen heute vor allem eine Ausbaureserve für die weitere Zukunft dar. Dass der vor langer Frist bewilligte Standort an der Huebstrasse von Sunrise nicht genutzt wird, belegt, dass zu den betriebenen 3 Standorten hinzu kein weiteres Bedürfnis besteht.
Die bewilligten Sendeleistungen werden – auch gemäss Aussagen der Betreiber – kaum je ausgenutzt. Wir geben die Langzeit-Messung einer Sunrise-Antenne an der Lindenstrasse 128 St. Gallen zu den Akten. Im dortigen Standortgebäude befindet sich eine Berufsschule, in dreihundert Metern Distanz in südlicher Richtung eine zweite (FHS, Schule für Medizinische Gesundheitsberufe) – mithin ein hoher Anteil von jungen Menschen im Versorgungsgebiet. Aus der Messung geht hervor, dass die Sendeleistung über Mittag zwar verdoppelt wird, hingegen kaum ein nennenswerter Verkehr abgewickelt wird.
- 12. Schulhaus und nachbarlicher Mobilfunk sind fatal
Ein Sende-Standort - im Hauptstrahl des Senders NO - in der Distanz von 70 – 120 Metern ist für die Belastung des Aussenraums der Primarschulhäuser und des Sportplatzes fatal. (Folgen siehe Anhang). Insbesondere können die vielfach schräg gestellten Fassaden der Schulhausbebauung ausserdem zu hotspots und das Herz- und Nervensystem speziell störenden Interferenzen führen.
Spiegelungen und Interferenzen an den senkrecht gestellten gläsernen und metallischen Oberflächen des Schulhauses Lindenhof.
Direkte Bestrahlung von 2/3 der Fläche des Pausenplatzes. Die Erholungsqualität wird verschlechter.
Die im Anhang beigefügten Studien zeigen, dass Kinder speziell verwundbar für Funkstrahlung sind. Gemäss USG (in dubio pro securitate) sind die vorsorgliche Emissionsbegrenzungen zu erlassen. In vorliegenden Fall genügen die getroffenen Massnahmen nicht, die umfangreichen Schädigungsfolgen zu begrenzen. Hingegen wären nach USG Art. 12 Abs. 2 und 14. a die Emissionen so zu begrenzen, dass keine Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen entsteht. Belege unter obenstehend 3 ) und im Anhang unter 3), 4) und 6)
- 13. Nicht transparente Suche nach Alternativstandorten
Die Stadt Wil hat gemäss ihrer Aussage im Bauentscheid vom 21.9.15 (S.6) alternative Standorte im Perimeter geprüft. Die Resultate dieser Prüfung sind allerdings nicht einmal summarisch ausgeführt. Es interessiert daher speziell, ob sie die Industriezonen im Süden, sowie das Larag-Areal im Westen allenfalls eingehend auf ihre Eignung als Standorte abgeklärt hat.
Die Betreiber und der Kanton St.Gallen (Baudirektor Willi Haag) behaupten ja gelegentlich (zu Unrecht), dass in Gebäuden unterhalb der Sender am wenigsten Strahlung vorliege. Aus diesem Grund hätte die Stadt Wil im Interesse des vorsorglichen Schutzes ihrer der Schulkinder auf dem Pausenplatz als Alternativstandort unbedingt auch das Areal des eigenen Schulhauses, z.B die Liegenschaft Lindenhofstrasse 25, in die Erwägungen einbeziehen müssen – einer Denkweise, der wir uns allerdings aus den unter 3) eingehend erwähnten Gründen des Gesundheisschutzes keineswegs anschliessen.
Die Gemeinde ist darum anzuhalten, ihre Bemühungen und Argumente – vor allem auch hinsichtlich der aktuell wie dargelegt fragwürdigen Exposition ihrer Schulanlagen - detailliert darzulegen.
Aus dem oben Angeführten geht hervor, dass eine Antenne an der Lindenhofstrasse 17 nicht bewilligungsfähig ist.
Unterschriften
Beilage: - Anhang zu den Absätzen 2 - 13
Anhang zur Einsprache W.2127 Lindenhofstrasse Wil
Die folgenden Anhänge sind entsprechend der Einsprachepunkte kategorisiert.
2 Mangelhafte, für ungeschulte Augen nicht wahrnehmbare Visierung
Das Visier kann ohne rote Farbgebung und quer angebrachte Markierungen nicht als solches erkannt werden.
3 Gesundheitliche Auswirkungen weit unter bestehenden Grenzwerten
Umfangreichster (1350 S.) und aktueller (5.2013) Bericht über nachgewiesene Folgen auf lebendige Organismen
Schadensbild an den Platanen im Strassenraum vor der Oberen Bahnhofstrasse 53 in Wil
Der Sender befindet sich auf dem Hausdach rechts.
Auf diesem Bild erkennbar ist zudem, dass die Vermieterin des gegenüberliegenden Hauses Leerstände in den sehr attraktiven Obergeschossen beklagt.
4 Störung der Lebensqualität, Bewusstsein von gesundheitlichen Folgen
4.1 BAG, Juni 2015, Umfrage-Omnibus, Erhebung der ständigen Wohnbevölkerung.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=4822
4.2 Studie, die eine Schädigung der Hodenfunktion und Fehlbildung von Spermien bei Langzeitexposition (vergleichbar z.B. mit Wohnung unter Dauerbelastung) nachweist:
Effect of long-term exposure of 2.4 GHz radiofrequency radiation emitted from Wi-Fi equipment on testes functions.
Wirkung langfristiger Exposition im 2,4 GHz-Hochfrequenz-Feld, ausgesendet von WLAN-Geräten, auf die Funktionen der Hoden.
Von: Dasdag S, Tas M, Akdag MZ, Yegin K
Erschienen in: Electromagn Biol Med 2015; 34 (1): 37 - 42 (PubMed | Journal-Webseite)
Ziel der Studie (lt. Autor)
Es sollten die Auswirkungen einer chronischen Exposition von männlichen Ratten bei einem 2,4 GHzelektromagnetischen Feld auf das Fortpflanzungssystem untersucht werden.
Hintergrund/weitere Details:
Die Ratten wurden in 2 Gruppen eingeteilt (jeweils n=8): 1) Exposition und 2) Schein-Exposition.
Endpunkt
- Wirkungen auf das Fortpflanzungssystem: Wirkungen auf Spermien und Reproduktions-Organe
Exposition/Befeldung
Allgemeine Kategorie: hochfrequentes Feld, W-LAN/WiFi
Feldeigenschaften | Parameter |
2,4 GHz Expositionsdauer: kontinuierlich für 1 Jahr (24 h/Tag) |
Leistung: 50 mW Effektivwert (Emissions-Leistung) SAR: 4880 µW/kg Mittelwert (Punktwert für Hoden und Prostata) SAR: 2420 µW/kg Mittelwert (1 g) (für Hoden und Prostata) SAR: 1020 µW/kg Mittelwert (10 g) (für Hoden und Prostata) |
FELDDetailliertere Expositionsparameter (in engl. Sprache) anschauen
Exponiertes System:
GanzkörperexpositionRatte/Wistar Albino
Methoden
Endpunkt/Messparameter/Methodik
- Wirkungen auf das Fortpflanzungssystem: Gewicht der Hoden, Nebenhoden, Samenblase und Prostata; Parameter der Spermien aus den Nebenhoden: Konzentration (Hämozytometer), Fehlbildungen des Schwanzes, Fehlbildungen des Kopfes, gesamte morphologischeFehlbildungen (Eosin-Färbung, Lichtmikroskopie) und Spermienmotilität (Phasenkontrastmikroskopie)
- morphologische/histopathologische Veränderungen: histopathologische Bewertung (Johnsons Biopsie-Score), Dicke der Tunica albuginea und Durchmesser der Samenkanälchen (Hämatoxylin-Eosin-Färbung, Lichtmikroskopie)
Untersuchtes Material: intakte Zelle/Zellkultur (in vitro), Gewebeschnitt (in vitro), isoliertes Organ (in vitro), Spermien
Untersuchtes Organsystem: Fortpflanzungssystem
Untersuchungszeitpunkt: nach der Befeldung
Hauptergebnis der Studie (lt. Autor)
Die Menge an Fehlbildungen des Kopfes von Spermien war in der Expositions-Gruppe im Vergleich zur Schein-Expositions-Gruppe signifikant erhöht, während die Gewichte der Nebenhoden und Samenblase, der Durchmesser der Samenkanälchen und die Dicke der Tunica albuginea signifikant verringert waren. Alle anderen Parameter zeigten keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen.
Die Autoren schlussfolgern, dass eine chronische Exposition von männlichen Ratten bei einem 2.4 GHzelektromagnetischen Feld einige Parameter des Fortpflanzungssystems beeinflussen könnte, was schädliche Auswirkungen haben könnte.
(Studienmerkmale: medizinisch/biologische Studie, experimentelle Studie, Voll-/Hauptstudie, teilweise verblindet)
http://www.emf-portal.de/viewer.php?l=g&aid=24182
4.3 Die deutsche, aus industrie-unabhängigen Wissenschaftlern konstituierte «Kompetenz-Initiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V“
hat mittlerweile mehrere Publikationen dazu herausgegeben:
Januar 2013: „ Steigende burn-out Inzidenz durch technisch erzeugte magnetische und elektromagnetische Felder des Mobil- und Kommunikationsfunks“. Wesentliche Argumentationsstränge sind die Bildung Freier Radikaler, die Störung des endokrinen Nervensystems, die Zunahme von Burn-out-Syndromen in der breiten Bevölkerung
und der Anstieg der chronischen Multisystemerkrankungen.
September 2015 : „Ist die Unterteilung in ionisierende und nichtionisierende Strahlung noch aktuell?“ von Prof. Dr. med. Karl Hechtnach, dass Mobilfunkstrahlung (EMF-Strahlung) kann Sauerstoff- und NO- Radikale im Überschuss im menschlichen Körper generieren. Freie Radikale sind bekannt als Krebsvorläufer. Interaktionen sind zudem durch schwache EMF Felder mit den Hirnströmen nachgewiesen. Die circadiane Rhythmen werden negativ beeinflusst. Er stützt sich dabei auf Publikationen in der Zeitschrift: OAMS, Oxidant and Antioxidant in Medical Science, Ankara, 29.3.2014, dass in einer ukrainischen Vergleichsstudie in 76 von 80 Untersuchungen (92%) die gesundheitsschädigenden Wirkungen von Funkwellen durch oxidativen Stress nachgewiesen wurden.
Juli 2015: Yakymenko I, Tsybulin O. et al.: Oxidative mechanisms of biological activity of low-intensity radiofrequency radiation.
Oxidative Mechanismen der biologischen Aktivität bei schwachen hochfrequenten Feldern. Jorunal of Electromagnetic Biologiy and Medicine.
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26151230
6 Omen - auf einem terrassenartigen Dach
Unterhaltsmassnahmen und Umbauarbeiten sind erschwert, Dachgeschoss-Ausbauten nicht mehr möglich.
Dachdecker haben heute gegenüber der Normalbevölkerung ein hohes Erkrankungsrisiko.
Die Einsprechenden unterhalten ihre Liegenschaften in vorbildlicher Weise, energetische Massnahmen sind auf dem Stand der Zeit. Die Liegenschaft des Standortgebers wurde vor allem farbig angestrichen.
7 Langzeitmessung einer vergleichbaren Sunrise-Antenne
Wir dokumentieren eine solche Situation mit einem Sender von Sunrise auf dem Schulgebäude Lindenstrasse 128, St. Gallen, gemessen in 75 m Distanz, mittels Richtantenne.
Erkennbar sind:
Abnormale Leistungsspitze, offensichtliche Leistungssenkung nach dem Mittag, wenig Verkehr
Es wird aufschlussreich sein, diesen Betriebszustand im eingeforderten Protokoll des Qualitätssicherungsystems zu überprüfen.
8 Mobilfunk: Marktentwicklung oder Grundversorgungsauftrag Fernmeldegesetz Art 16: Art. 16 Umfang der Grundversorgung1
1 Die Konzessionärin der Grundversorgung erbringt in ihrem Konzessionsgebiet auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik und nachfrageorientiert einen oder mehrere der folgenden Dienste:2
a.3 den öffentlichen Telefondienst, nämlich die fernmeldetechnische Sprachübertragung in Echtzeit, einschliesslich der fernmeldetechnischen Übertragung von Daten mit Datenraten, wie sie über die Übertragungswege für Sprache geleitet werden können, sowie den Anschluss und die Zusatzdienste.
11 Bauen auf Vorrat
11.2 Paralleler Ausbau des Glasfasernetz der Stadt Wil
Zitiert aus Tagblatt Online: 9. Dezember 2014, 09:09 Uhr
Wettbewerb spielt bei Glasfaser
WIL. In Wil wird in den nächsten Jahren ein weitgehend flächendeckendes Glasfasernetz aufgebaut. Kostenpunkt: Mehr als elf Millionen Franken. Da erstaunt es, dass trotz hoher Kosten die TBW und die Swisscom eigene Netze aufbauen.
HANS SUTER
Swisscom-Mediensprecher Olaf Schulze sagt: «Swisscom hatte seit September 2011 mehrmals Kontakt mit der Geschäftsleitung der TBW, um die Möglichkeiten einer Glasfaserkooperation zu besprechen. Die TBW haben uns gegenüber klargestellt, dass sie keine Zusammenarbeit möchten und das Glasfasernetz alleine bauen werden.»
Stadtrat dementiert
«Das stimmt meines Wissens nicht», entgegnet der für die TBW zuständige Wiler Stadtrat Daniel Meili auf die Aussage Schulzes. «Seit meinem Amtsantritt im Januar 2013 hat es genau ein Gespräch mit Swisscom gegeben. Damals hat uns die Swisscom ihre Ausbaupläne für Wil vorgestellt. Ein Angebot im eigentlichen Sinn haben wir von Swisscom seither nie erhalten.» Dem stimmt beim zweiten Hinsehen auch Olaf Schulze zu und unterstreicht: «Eine Partnerschaft gehen wir nur dort ein, wo wir die Technologie bestimmen können. Als nationaler Anbieter ist das unabdingbar.» Auch die Miete einer Glasfaser bei einem anderen Anbieter schliesst die Swisscom wegen der Abhängigkeit aus. Ausnahme bilde gegebenenfalls ein langfristig vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht.
Zwei parallele Netze
In Wil ist man nach wie vor von einer Zusammenarbeit mit Swisscom nicht abgeneigt. «Von der Grösse her ist es für die TBW aber von grosser Bedeutung, ein eigenes Netz zu besitzen und unabhängig zu sein», sagt Meili. Sollte Swisscom später doch noch Interesse an einer Zusammenarbeit mit den TBW bekunden, sei er gesprächsbereit.
Auch Eschlikon baut selber
In der Hinterthurgauer Gemeinde Eschlikon ist die Situation ähnlich. Gleich wie in Wil bauen die Gemeinde und Swisscom ein separates Netz. Der zuständige Eschliker Gemeinderat Adrian Stutz bestätigt das. «Für uns ist entscheidend, ein eigenes Netz zu besitzen», sagt er. «Der Entscheid war aber kein Entscheid gegen Swisscom», unterstreicht er. Olaf Schulze von Swisscom bestätigt Verhandlungen mit Eschlikon. «Wir haben uns jedoch finanziell nicht einigen können. Die Gemeinde stellte so hohe Forderungen, dass Swisscom das Netz alleine annähernd günstiger hätte bauen können», sagt er.
Konkurrenz im freien Markt
Damit treten Swisscom und Gemeinden mit eigenem Glasfasernetz in Konkurrenz. Das bekommt der Konsument zu spüren. So wird Swisscom TV auf dem Gemeinde-Glasfasernetz der Stadt Wil nicht verfügbar sein – aus Konkurrenzgründen. Seltsam wird es im Internet. Gibt man die Domain www.tbw.ch ein, gelangt man nicht zu den TBW, sondern zu Bluewin. Wieso das? «Diese Domain hat Swisscom seit 1997», sagt Olaf Schulze. Dies ist eine Kurzform von «The Blue Window». Sie wurde später in Bluewin umbenannt.
Wiler Nachrichten, 8.12.14
Marktanteile im Mobilfunk Schweiz, BAKOM, COMCOM heruntergeladen am 30.10.15
Faktisch ist die vom FMG gesetzlich gestützte Versorgung für Telefonie seit über 10 Jahren erreicht.
12 Schädlichkeit der Strahlung für Kinder
3 exemplarische Studien:
12.3.1 Association between mobile phone use and self-reported well-being in children: a questionnaire-based cross-sectional study in Chongqing, China.
Zusammenhang zwischen Mobiltelefon-Nutzung und selbstberichtetem Wohlbefinden von Kindern: eine Fragebogen-basierte Querschnittsstudie in Chongqing, China.
Von: Zheng F, Gao P, He M, Li M, Tan J, Chen D, Zhou Z, Yu Z, Zhang L
Erschienen in: BMJ Open 2015; 5 (5): e007302-1 - e007302-8 (PubMed | Journal-Webseite)
Ziel der Studie (lt. Autor)
Es wurde der Zusammenhang zwischen der Mobiltelefon-Nutzung und selbstberichtetem Wohlbefinden von Kindern in einer Querschnittsstudie in China untersucht.
Endpunkte/Art der Risikoabschätzung
- Unwohlsein: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Niedergeschlagenheit, schneller Herzschlag
- Schlafstörung
Abschätzung der Prävalenz mittels Odds Ratio (OR)
Exposition
- Mobiltelefon
- Abschätzung mittels Fragebogen (Besitz eines Mobiltelefons, Nutzungsjahre, tägliche Anrufdauer)
Expositionsgruppen:
Referenzgruppe 1: | Mobiltelefon-Nutzung: nein |
Gruppe 2: | Mobiltelefon-Nutzung: 1 Jahr |
Gruppe 3: | Mobiltelefon-Nutzung: > 1 Jahr |
Referenzgruppe 4: | Anrufdauer, 1 Jahr Nutzung: 0 - 10 Minuten/Tag |
Gruppe 5: | Anrufdauer, 1 Jahr Nutzung: > 10 Minuten/Tag |
Gruppe 6: | Anrufdauer, > 1 Jahr Nutzung: 0 - 10 Minuten/Tag |
Gruppe 7: | Anrufdauer, > 1 Jahr Nutzung: > 10 Minuten/Tag |
Population
Studiengruppe: Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren
Gruppenmerkmale: Fünftklässler von zwei Grundschulen
Beobachtungszeitraum: Oktober 2011 - Mai 2012
Studienort: China (Chongqing)
Weitere Parameter ermittelt durch Fragebogen (Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, Schulart, Klassenstufe, Wohnen auf dem Land oder in der Stadt, Schulstress, tägliche sportliche Aktivität, kürzlich überstandene Erkältung oder Grippe)
Studiengröße | |
Gesamtanzahl | 793 |
Teilnehmeranzahl | 781 |
Anzahl mit vollständigem Follow-up/ für die Analyse verfügbar |
746 |
Statistische Auswertung mittels logistischer Regression (korrigiert für Alter, Geschlecht, Wohnen auf dem Land oder in der Stadt, Schulstress, tägliche sportliche Aktivität, kürzlich überstandene Erkältung oder Grippe)
Ergebnisse/Schlussfolgerung (lt. Autor)
Insgesamt 544 (72,9 %) der Teilnehmer besaßen ein Mobiltelefon. Die durchschnittliche Nutzungsdauer betrug 1,3 ± 1,5 Jahre. Mehr als die Hälfte (53,4 %) der Schüler telefonierte weniger als 10 Minuten täglich.
Die am häufigsten genannten körperlichen Symptome waren Schlafprobleme (17,8 %), Müdigkeit (13,9 %) und Schwindel (12,7 %).
Müdigkeit hing signifikant mit einer Nutzungsdauer von länger als einem Jahr (Gruppe 3: OR 1,85; KI 1,07-3,22) und einer täglichen Nutzungsdauer von mehr als 10 Minuten (Gruppe 7: OR 2,98; KI 1,46-6,12) zusammen. Es wurde kein signifikanter Zusammenhang zwischen Kopfschmerzen, Schwindel, Niedergeschlagenheit sowie schnellem Herzschlag und der Mobiltelefon-Nutzung beobachtet.
Die Autoren folgerten, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Mobiltelefon-Nutzung und Müdigkeit bei Kindern gibt.
(Studienmerkmale: epidemiologische Studie, Querschnittsstudie)
Studie gefördert durch
- National Basic Research Program of China
National Natural Science Foundation (NSFC), China
Nach Uni Aachen, Auszug aus dem EMF-Portal.de,. download 25.9.15
12.3.2 Zusammenhang zwischen der Anzahl der Handy-Verträge und der Gehirn-Tumor-Inzidenz in 19 US-Staaten
J. Neuroonkologie 30. Juni 2010
S. Lehrer, S. Green, R. G. Stock
Department of Radiation-Onkologie, Mount Sinai Scchool of Medicine New York, NY, 10029, USA, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zusammenfassung
Einige Bedenken hinsichtlich der negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Mobiltelefonen sind vor allem durch die Möglichkeit entstanden, dass die Mikrowellensignale geringerer Leistung, die von Handy-Antennen ausgesandt werden, Hirntumoren verursachen oder das Wachstum von subklinischen Tumoren beschleunigen könnten. Wir analysierten Daten aus dem "Statistischen Bericht über primäre Tumoren in den Vereinigten Staaten", 2000 - 2004 und 2007 mit den Handy-Verträgen aus den staatlichen und kommunalen Verzeichnissen. Es bestand eine signifikante Korrelation zwischen der Zahl der Handy-Verträge und der Hirntumoren in neunzehn US-Bundesstaaten
Vollständiger Artikel: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20589524?dopt=Abstract
12.3.3 A. Divan, L. Kheifets et al. Nutzung von Mobiltelefonen und Verhaltensauffälligkeit bei jüngeren Kindern. 28.7545 untersuchte Kinder bis 7 Jahre; Exposition durch Mobiltelefone während der Schwangerschaft und nach der Geburt führen signifikant zu mehr Verhaltensstörungen.
Weitere Forschungsarbeiten finden sich unter:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/diagnose-funk-publikationen/studienreport
13 Wil hat bisher keine Sender in reinen Wohngebieten.
In den Industriegebieten sind wesentlich geeignetere Standorte (SBB, Autobahn) zu finden.